Titel: Das Ende der Raffles und Verlosungen in den VAE
Diejenigen, die auf einen großen Gewinn bei einer der vielen Raffles und Verlosungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten gehofft haben, müssen ihre Träume vorerst auf Eis legen. Ab Montag wurden die Betreiber angewiesen, ihr Geschäft vorübergehend einzustellen.
Bisher konnten Bewohner mit Unternehmen wie Mahzooz, Emirates Draw, Big Ticket und Dubai Duty Free alles von ein paar Dirham bis zu 200 Millionen Dirham gewinnen.
“In Übereinstimmung mit geltenden kommerziellen Glücksspielvorschriften wird Mahzooz ab dem 1. Januar 2024 vorübergehend den Betrieb einstellen”, sagte der Betreiber.
“Die Pause ist das Ergebnis eines branchenweiten Mandats im Einklang mit der neuen Rolle der Regulierungsbehörden zur Schaffung einer gut regulierten Spielumgebung in den Vereinigten Arabischen Emiraten.”
Im September wurde die General Commercial Gaming Regulatory Authority in den VAE gegründet.
Es gibt kein festes Datum für die Wiederaufnahme des Betriebs von Raffles.
Paul Chader, Leiter des Bereichs Handel bei Emirates Draw, sagte, sie seien “sehr erfreut” über die Einführung der GCGRA.
“Laut unserer Website können Kunden jeden Kontostand ohne Mindestbetrag abheben.”
Es hieß auch, dass angesichts regulatorischer Anweisungen keine neuen Registrierungen für Spieler aus den Emiraten akzeptiert werden könnten.
Artikel Nr. 355 des Gesetzes der VAE betrachtet alle Formen des Glücksspiels als kriminelle Straftat. Es umfasst Lotterien und Bestrafungen, die zu Haftstrafen oder Geldstrafen führen können oder beides.
Einige Ausnahmen von den Lotteriegesetzen in den VAE haben dazu geführt,dass einige Unternehmen unter dem Ministerium für Wirtschaft zugelassen wurden , um Verlosungen durchführen zu dürfen.
Quelle:
https://www.thenationalnews.com/uae/2023/12/31/mahzooz-and-emirates-draw-to-pause-operations-in-the-uae-from-january-1/
Meta-Beschreibung: Erfahren Sie mehr über das vorübergehende Ende von Raffles und Verlosungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie deren rechtliche Hintergründe.